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Steuerbegünstigt vorsorgen und jederzeit selbst entscheiden

Als Gesellschaftergeschäftsführer wollen Sie auch für sich selbst gut vorsorgen. Was halten Sie davon, die Gelder als Betriebsausgaben geltend zu machen und dennoch während der gesamten Laufzeit selbst über die Anlage zu bestimmen? Egal ob Sie das Geld für die Expansion Ihres eigenen Geschäftes nutzen wollen oder für den Bau einer Solaranlage oder was auch immer Ihnen lukrativ erscheint, Sie und nur Sie selbst entscheiden darüber.